Abfuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

Normalerweise ist jedes Grundstück an einen öffent­lichen Kanal anzuschließen. Es gibt jedoch Bereiche in denen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist und Grund­stücke, für die der technische oder finanzielle Aufwand für einen Anschluss an den öffent­lichen Kanal unzu­mutbar hoch wäre. In diesen Fällen erfolgt die Ent­sor­gung des häuslichen Abwassers (Schmutzwasser) über eine de­zentrale Ab­wasseranlage, zum Beispiel eine Kleinkläranlage.

Wir übernehmen für Sie die Entleerung und Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms ihrer Kleinkläranalage.

Wir beraten Sie gern in Entsorgungsfragen!